LAG Schleswig-Holstein vom 03.11.1988
6 Sa 463/88
Normen:
KSchG § 1 ;
Fundstellen:
DRsp VI(614)123b
NZA 1989, 798

LAG Schleswig-Holstein - 03.11.1988 (6 Sa 463/88) - DRsp Nr. 1992/11854

LAG Schleswig-Holstein, vom 03.11.1988 - Aktenzeichen 6 Sa 463/88

DRsp Nr. 1992/11854

Verdachtskündigung: Zulässige Berücksichtigung nachträglich bekannt gewordener oder eingetretener entlastender Umstände.

Normenkette:

KSchG § 1 ;

»Der vom Bekl. [ArbGeber] als »ausschlaggebend« bezeichnete Grund, der Verdacht der Tierquälerei in zwei Fällen, kann eine verhaltensbedingte Kündigung nicht rechtfertigen, denn der Kl. [Fleischbeschautierarzt] ist durch Urteil des Amtsgerichts vom Vorwurf der Tierquälerei auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen worden. Damit hat sich der Verdacht des Bekl. als von Anfang an objektiv unrichtig herausgestellt. ...