LAG Schleswig-Holstein vom 31.01.1985
5 Sa 340/84
Normen:
BGB §§ 611 ff.;
Fundstellen:
BB 1986, 1017
DRsp VI(610)188d

LAG Schleswig-Holstein - 31.01.1985 (5 Sa 340/84) - DRsp Nr. 1992/11858

LAG Schleswig-Holstein, vom 31.01.1985 - Aktenzeichen 5 Sa 340/84

DRsp Nr. 1992/11858

Möglichkeit einer Verdachtskündigung auch gegenüber Arbeitnehmern ohne Vertrauensposition.

Normenkette:

BGB §§ 611 ff.;

»... Unzutreffend ist die Auffassung der Berufung, die Verdachtskündigung könne nur dann zugelassen werden, wenn der ArbNehmer eine besondere Vertrauensposition einnehme. Die Kl. ist dabei der Auffassung von Moritz (NJW 1978, 402-406) gefolgt. Dieser will das Institut der Verdachtskündigung eingrenzen auf ArbNehmer besonderer Vertrauenspositionen, und zwar auf solche ArbNehmer, die einerseits selbst ausschließlich Kontrollfunktionen wahrnehmen, wie Wach- und Schließpersonal, und andererseits hervorgehobene Positionen als leitende Angestellte, Geschäftsführer und ähnliches innehaben. Diese Beschränkung der Verdachtskündigung auf besondere Vertrauenspositionen ist nicht gerechtfertigt. ...«

Fundstellen
BB 1986, 1017
DRsp VI(610)188d