LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 27.05.2014
3 Ta 75/14
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 15.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 7/14

LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 27.05.2014 (3 Ta 75/14) - DRsp Nr. 2014/12768

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.05.2014 - Aktenzeichen 3 Ta 75/14

DRsp Nr. 2014/12768

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 15.04.2014 - 5 Ca 7/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Gründe

I.

Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Klägerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe wegen nicht wirksamer Antragstellung.