Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 15.04.2014 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Klägerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe wegen nicht wirksamer Antragstellung.
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