Die Parteien streiten um die richtige Eingruppierung.
Der 1960 geborene Kläger, ein gelernter Koch und geprüfter Küchenmeister, der auch Inhaber des Kaufmannsgehilfenbriefes ist, durchlief beim Kreis xy die Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur und ist seit 1. April 1996 als Verwaltungsangestellter / Lebensmittelkontrolleur bei der beklagten Stadt beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme sowie kraft tariflicher Bindung der Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|