LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 22.04.2004
4 Sa 367/03
Normen:
ArbGG § 72a ; OWiG § 56 ; LmBG § 42 ; LMHV § 4 ; BAT § 22 ;
Vorinstanzen:
ArbG Flensburg, vom 08.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2108/02

LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 22.04.2004 (4 Sa 367/03) - DRsp Nr. 2005/21466

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.04.2004 - Aktenzeichen 4 Sa 367/03

DRsp Nr. 2005/21466

Normenkette:

ArbGG § 72a ; OWiG § 56 ; LmBG § 42 ; LMHV § 4 ; BAT § 22 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die richtige Eingruppierung.

Der 1960 geborene Kläger, ein gelernter Koch und geprüfter Küchenmeister, der auch Inhaber des Kaufmannsgehilfenbriefes ist, durchlief beim Kreis xy die Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur und ist seit 1. April 1996 als Verwaltungsangestellter / Lebensmittelkontrolleur bei der beklagten Stadt beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme sowie kraft tariflicher Bindung der Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT) in der für den Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) jeweils geltenden Fassung Anwendung. Der Kläger erhielt zunächst Vergütung nach der Vergr. V c der Anlage 1 a zum BAT und erhält derzeit Vergütung nach der Vergr. V b BAT / VKA (Fallgr. 1 c).