LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 25.06.2014
3 Sa 13/14
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 05.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 341 c/13

LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 25.06.2014 (3 Sa 13/14) - DRsp Nr. 2014/12767

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.06.2014 - Aktenzeichen 3 Sa 13/14

DRsp Nr. 2014/12767

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

II.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 05.12.2013 - Az. 5 Ca 341c/13 - abgeändert:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 2.595,49 € zzgl. 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 28.02.2013 zu zahlen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits - beide Instanzen - trägt die Beklagte.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten um Ansprüche auf Zahlung und Anpassung einer betrieblichen Altersversorgung. Die Beklagte hat die Zahlung ab November 2012 eingestellt und die Zusage widerrufen.

Der Kläger ist am ...1944 geboren, 70 Jahre alt und seit dem 01.04.2007 im Rentenbezug. Er trat im Februar 1970 in ein Beschäftigungsverhältnis zur Rechtsvorgängerin der Beklagten, der 1931 gegründeten Tischlerei M..., ein. Seit April 1970 war er als kaufmännischer Mitarbeiter tätig. Er verantwortete alle projekt- und produktionsbezogenen Vorgänge sowie das Vertrags- und Personalwesen.

Die Beklagte, die GmbH, wurde am 01.12.1977 gegründet und in das Handelsregister eingetragen. Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer war der Vater des heutigen Geschäftsführers H... M..., geboren am ....1941. Der Kläger wurde zum 01.12.1977 dort Prokurist.

1. 2. 1. 2. 1. 2.