LAG Thüringen - Urteil vom 24.05.2018
4 Sa 334/16
Vorinstanzen:
ArbG Gera, vom 10.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 128/15

LAG Thüringen - Urteil vom 24.05.2018 (4 Sa 334/16) - DRsp Nr. 2019/8554

LAG Thüringen, Urteil vom 24.05.2018 - Aktenzeichen 4 Sa 334/16

DRsp Nr. 2019/8554

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil Arbeitsgerichts Gera vom 10.11.2016 (5 Ca 128/15) abgeändert und festgestellt, dass die einseitige Erhöhung der vom Kläger im Arbeitsverhältnis ab dem 01.09.2014 zu erbringenden wöchentlichen Arbeitszeit auf 48 Stunden durch den Beklagten unwirksam ist.

II. Es wird weiter festgestellt, dass die einseitige Festlegung einer Jahresarbeitszeit i.H.v. 2.504,6 Stunden für das Arbeitsverhältnis des Klägers durch den Beklagten unwirksam ist.

III. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

IV. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit und die Festlegung einer Jahresarbeitszeit.