LAG Berlin - Urteil vom 19.12.1991
7 Sa 53/91
Normen:
BGB § 625 ; EinigungsV Art. 20 Abs. 1, Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 2 Satz 7 ;
Fundstellen:
DB 1992, 692
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 05.07.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 68 Ca 4012/91

Lebensarbeitszeit: Erreichen des Rentenalters vor Inkrafttreten des Einigungs-Vertrages

LAG Berlin, Urteil vom 19.12.1991 - Aktenzeichen 7 Sa 53/91

DRsp Nr. 1999/7722

Lebensarbeitszeit: Erreichen des Rentenalters vor Inkrafttreten des Einigungs-Vertrages

Die Bestimmung des Einigungsvertrages ist auf Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die das Rentenalter schon vor dem 3. Oktober 1990 erreicht hatten, entsprechend anzuwenden.

Normenkette:

BGB § 625 ; EinigungsV Art. 20 Abs. 1, Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 2 Satz 7 ;

Tatbestand:

Die am ... 1924 geborene Klägerin wurde am 4. März 1946 von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) eingestellt und nach der Spaltung der Stadt von den BVB im ehemaligen Ostberlin weiterbeschäftigt, zuletzt als Sachbearbeiterin in der ... auf dem ... Obwohl sie am 16. Oktober 1984 ihr 60. Lebensjahr vollendet hatte und deswegen von diesem Tage an nach den gesetzlichen Bestimmungen der ehemaligen DDR Anspruch auf eine Altersrente hatte (§ 3 Abs. 1 Satz 1 der Rentenverordnung vom 23. November 197S GBl. I Nr. 43 S. 401), wurde die Klägerin von den BVB aufgrund neuer Vereinbarungen weiterbeschäftigt.