LAG Köln - Urteil vom 21.09.1999
13 Sa 598/99
Normen:
BGB§ 611; BeschFG § 1 Abs. 5 ; GG Art. 3 ;
Fundstellen:
MDR 2000, 339
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 7396/98

Lehrer; Sommerferien; Gehalt; Befristung; Angestelltenverhältnis; Beamtenverhältnis; Gleichbehandlung)

LAG Köln, Urteil vom 21.09.1999 - Aktenzeichen 13 Sa 598/99

DRsp Nr. 2000/2181

Lehrer; Sommerferien; Gehalt; Befristung; Angestelltenverhältnis; Beamtenverhältnis; Gleichbehandlung)

»Ein Lehrer, dessen Anstellungsverhältnis am letzten Schultag vor den Sommerferien aufgrund wirksamer Befristung endet, der aber zu Beginn des neuen Schuljahres in ein Beamtenverhältnis übernommen wird, nachdem er ein entsprechendes Bewerbungs- und Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen hatte, hat keinen arbeitsrechtlich begründbaren Gehaltsanspruch für die Sommerferien.«

Normenkette:

BGB§ 611; BeschFG § 1 Abs. 5 ; GG Art. 3 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 7396/98
Fundstellen
MDR 2000, 339