BSG - Beschluss vom 25.08.2020
B 3 P 2/20 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 103;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 11.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen L 4 P 78/17
SG Würzburg, vom 27.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 P 184/16

Leistungen aus einer privaten PflegepflichtversicherungVerfahrensrüge im NichtzulassungsbeschwerdeverfahrenRüge einer unzureichenden Amtsermittlung des LSG

BSG, Beschluss vom 25.08.2020 - Aktenzeichen B 3 P 2/20 B

DRsp Nr. 2020/13937

Leistungen aus einer privaten Pflegepflichtversicherung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Rüge einer unzureichenden Amtsermittlung des LSG

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. November 2019 wird als unzulässig verworfen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 103;

Gründe

I

Das LSG hat mit Urteil vom 11.11.2019 die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des SG vom 27.10.2017 zurückgewiesen und einen Anspruch des Klägers auf die im April 2016 beantragten Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung gegen den Beklagten - ein privates Versicherungsunternehmen - abgelehnt.