LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.10.2019
L 15 SO 142/14
Normen:
SGB XII § 35;
Fundstellen:
NZS 2020, 604
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 31.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 50 SO 825/12

Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungPrüfung der Angemessenheit von UnterkunftskostenMehrstufiges Verfahren nach der Produkttheorie

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.10.2019 - Aktenzeichen L 15 SO 142/14

DRsp Nr. 2019/17700

Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Prüfung der Angemessenheit von Unterkunftskosten Mehrstufiges Verfahren nach der Produkttheorie

1. Die Prüfung der abstrakt angemessenen Aufwendungen für eine Unterkunft erfolgt unter Anwendung der Produkttheorie mehrstufig.2. Zunächst sind die abstrakt angemessene Wohnungsgröße für die leistungsberechtigten Personen und der angemessene Wohnungsstandard zu ermitteln; dann folgt eine Ermittlung der aufzuwendenden Nettokaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum nach einem schlüssigen Konzept unter Einbeziehung der angemessenen kalten Betriebskosten.