Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 4. April 2017 aufgehoben. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 29. Oktober 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8. Januar 2016 verpflichtet, den Bescheid vom 12. Februar 2015 zu ändern und dem Kläger für die Zeit vom 1. März 2015 bis 30. September 2015 Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung zu gewähren. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im gesamten Verfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.
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