LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.11.2007
L 7 AY 5480/06
Normen:
AsylbLG § 2 § 3 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 27.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 AY 5552/05

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Unterbrechung der erforderlichen Bezugsfrist bei Asylantrag im Ausland

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007 - Aktenzeichen L 7 AY 5480/06

DRsp Nr. 2008/8773

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Unterbrechung der erforderlichen Bezugsfrist bei Asylantrag im Ausland

Wenn bei einem kurzfristigen Auslandsaufenthalt im Drittstaat ein Asylantrag gestellt wird und sich aus dem Verhalten des Ausländers ergibt, dass er einen dauerhaften Aufenthalt nicht mehr in Deutschland, sondern im Ausland anstrebt, so beginnt die in § 2 Abs. 1 AsylbLG vorausgesetzte Bezugsdauer von Leistungen neu zu laufen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AsylbLG § 2 § 3 ;
Vorinstanz: SG Stuttgart, vom 27.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 AY 5552/05