Leistungen nach dem BVG bei Todesurteilen der Militärstrafjustiz während des 2. Weltkriegs
BSG, Urteil vom 11.09.1991 - Aktenzeichen 9a RV 11/90
DRsp Nr. 1998/7840
Leistungen nach dem BVG bei Todesurteilen der Militärstrafjustiz während des 2. Weltkriegs
1. In der Regel sind die Hinterbliebenen der von Todesurteilen der Militärstrafjustiz während des 2. Weltkriegs betroffenen Soldaten nicht von allen Leistungen des BVG ausgeschlossen, weil angesichts der Gesamtumstände die Rechtswidrigkeit der Urteile zu vermuten ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BVG § 1 Abs. 2 Buchst. d;
Gründe:
I
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