LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 26.11.2019
L 11 AS 1054/17
Normen:
SGB II § 7 Abs. 5 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Lüneburg, vom 08.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 23 AS 546/17

Leistungen nach dem SGB IIAbstrakte Förderungsfähigkeit eines Studiengangs durch Leistungen nach dem BAföGMaster-Studiengang Sozialrecht und Sozialwirtschaft

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.11.2019 - Aktenzeichen L 11 AS 1054/17

DRsp Nr. 2020/12891

Leistungen nach dem SGB II Abstrakte Förderungsfähigkeit eines Studiengangs durch Leistungen nach dem BAföG Master-Studiengang Sozialrecht und Sozialwirtschaft

Ein Master-Studiengang "Sozialrecht und Sozialwirtschaft" ist ein dem Grunde nach durch BAföG -Leistungen förderungsfähiges Studium; es handelt sich nicht um eine von der Förderung durch BAföG -Leistungen ausgeschlossene Weiterbildung.

Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lüneburg vom 8. November 2017 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 7 Abs. 5 S. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2017.