Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. Dezember 2020 - L
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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Die Kläger wenden sich gegen die endgültige Festsetzung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
II
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