Auf die Beschwerden der Kläger wird der Beschluss des Landessozialgerichts Mecklenburg- Vorpommern vom 21. September 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Die Kläger begehren höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
Im Klageverfahren hatten die Kläger höheres Alg II bzw Sozialgeld, bezogen auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung (Heizstromkosten und Zinsen eines Baukredits) geltend gemacht. Beim
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