Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 25. Juli 2023 aufgehoben.
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, der Antragstellerin Grundsicherungsleistungen nach dem für die Zeit vom 12. Juni 2023 bis zum 30. November 2023 in gesetzlicher Höhe zu gewähren.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|