BVerfG - Beschluss vom 11.03.2010
1 BvR 3163/09
Normen:
BVerfGG § 93a Abs. 2; SGB II § 11 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1;
Fundstellen:
DÖV 2010, 525
FamRZ 2010, 800
NZS 2010, 450
Vorinstanzen:

Leistungsmindernde Anrechnung von Kindergeld auf das Sozialgeld

BVerfG, Beschluss vom 11.03.2010 - Aktenzeichen 1 BvR 3163/09

DRsp Nr. 2010/6291

Leistungsmindernde Anrechnung von Kindergeld auf das Sozialgeld

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bietet.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Normenkette:

BVerfGG § 93a Abs. 2; SGB II § 11 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1;

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die leistungsmindernde Anrechnung von Kindergeld auf das Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

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