Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Krankenversicherungsrecht, speziell die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz.
I. 1. Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz ist noch bis 31. Dezember 2004 in § 30 SGB V geregelt. Nach dessen Absatz 1 besteht grundsätzlich ein Anspruch der Versicherten auf die medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz. Nach § 30 Abs. 2 SGB V in der hier maßgebenden Fassung des Art.
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