LAG München, vom 29.03.1973 - Vorinstanzaktenzeichen 3 TaBV 54/72
Leitende Angestellte: Bildung von Sprecherausschüssen
BAG, Beschluß vom 19.02.1975 - Aktenzeichen 1 ABR 55/73
DRsp Nr. 2007/24754
Leitende Angestellte: Bildung von Sprecherausschüssen
»1. Die Bildung von Sprecherausschüssen, die auf den Personenkreis des § 5 Abs. 3BetrVG beschränkt ist, ist zulässig.2. Ein Sprecherausschuß ist rechtlich nicht existent, wenn gewählte Mitglieder des Sprecherausschusses nicht zum Personenkreis des § 5 Abs. 3BetrVG gehören oder in nicht nur unbedeutendem Umfang zum Betriebsrat wahlberechtigte und wählbare Arbeitnehmer sich an der Wahl des Sprecherausschusses beteiligt haben.«