Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 18.01.2023 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Arbeitgeber ist eine Einrichtung der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und beschäftigt ca. 10.300 Arbeitnehmer. Seine institutionelle Förderung bezieht er ganz überwiegend über das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
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