LG Coburg - Urteil vom 22.11.1994 (13 O 447/94) - DRsp Nr. 1998/11896
LG Coburg, Urteil vom 22.11.1994 - Aktenzeichen 13 O 447/94
DRsp Nr. 1998/11896
Zur Frage der Herbeiführung eines Versicherungsfalles i.S. von § 4 Abs. 2 a ARB (hier: Kündigungsschutzklage), wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers (hier: geheimdienstliche Agententätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR und Verschweigen einer diesbezüglichen strafrechtlichen Verurteilung) bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses lag und sich der Versicherungsnehmer zum damaligen Zeitpunkt keine Gedanken über die versicherungsrechtlichen Konsequenzen für die Rechtsschutzversicherung gemacht hat.