Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 11.03.2022 abgeändert. Der Streitwert für das vor dem Sozialgericht Stuttgart anhängig gewesene einstweilige Rechtsschutzverfahren wird endgültig auf 74.669,90 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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