LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.01.2023
L 10 U 3113/19
Normen:
SGB VII § 56 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 21.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 U 4025/18

Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen UnfallversicherungKeine rentenrelevante Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit - MdE - hier bei einem chronischen Stauungsödem der Beine

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2023 - Aktenzeichen L 10 U 3113/19

DRsp Nr. 2023/5970

Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung Keine rentenrelevante Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit – MdE – hier bei einem chronischen Stauungsödem der Beine

Zur Bemessung der Höhe der MdE bei einem chronischem Stauungsödem der Beine.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 21.08.2019 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 56 Abs. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten steht die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund des Arbeitsunfalls vom 02.10.2004 im Streit.

Der 1947 geborene Kläger knickte am 02.10.2004 im Rahmen seiner bei der Beklagten versicherten Tätigkeit bei der Firma H1 Gesellschaft für Logistik und Service mbH beim Transport eines medizinischen Gerätes über einen Fahrstuhlschacht mit dem linken Fuß um (s. Unfallanzeige, AID: 2/S. 1 VA-Bd. I) und zog sich eine knöcherne Absplitterung am Os cuboideum (Würfelbein) links im Sinne eines Kapselausrisses zu, die konservativ versorgt wurde (AID: 3/S. 1 und 9/S. 1 VA-Bd. I). Bereits im Jahr 1999 hatte sich der Kläger eine kleine knöcherne Aussprengung am lateralen proximalen Rand des Os cuboideum links zugezogen (AID: 100/S. 1 VA-Bd. I).