Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 21.08.2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten steht die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund des Arbeitsunfalls vom 02.10.2004 im Streit.
Der 1947 geborene Kläger knickte am 02.10.2004 im Rahmen seiner bei der Beklagten versicherten Tätigkeit bei der Firma H1 Gesellschaft für Logistik und Service mbH beim Transport eines medizinischen Gerätes über einen Fahrstuhlschacht mit dem linken Fuß um (s. Unfallanzeige, AID: 2/S. 1 VA-Bd. I) und zog sich eine knöcherne Absplitterung am Os cuboideum (Würfelbein) links im Sinne eines Kapselausrisses zu, die konservativ versorgt wurde (AID: 3/S. 1 und 9/S. 1 VA-Bd. I). Bereits im Jahr 1999 hatte sich der Kläger eine kleine knöcherne Aussprengung am lateralen proximalen Rand des Os cuboideum links zugezogen (AID: 100/S. 1 VA-Bd. I).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|