Der Beschluss des Sozialgerichts München vom 22. Juni 2012 wird aufgehoben.
II.Die Erinnerung gegen die Gerichtskostenfeststellung vom 10. April 2012 wird zurückgewiesen.
I.
Streitig ist eine Gerichtskostenfeststellung in einem Rechtsstreit über die Versicherungs- oder Beitragspflicht in der Renten- oder Arbeitslosenversicherung.
Im Verfahren S 47 KR 1046/09 vor dem Sozialgericht München (
Mit Kostenrechnung der Kostenbeamtin des
Dagegen hat der Beschwerdegegner mit Schreiben vom 02.05.2012 Erinnerung eingelegt.
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