Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist ein Regress für die Quartale 1/2009 bis 2/2008 in Höhe von 4776,02 EUR wegen der Anforderung Monoklonaler Antikörper als Rezepturen von der Apotheke.
Der beigeladene Arzt betrieb zum streitgegenständlichen Zeitpunkt eine internistische Gemeinschaftspraxis und nahm in A-Stadt an der vertragsärztlichen Versorgung teil.
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