LSG Bayern - Urteil vom 18.12.2013
L 12 EG 48/12

LSG Bayern - Urteil vom 18.12.2013 (L 12 EG 48/12) - DRsp Nr. 2014/3460

LSG Bayern, Urteil vom 18.12.2013 - Aktenzeichen L 12 EG 48/12

DRsp Nr. 2014/3460

Tenor

I.

Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

II.

Der Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kostenzu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist, welcher Bemessungszeitraum bei der Berechnung des Elterngeldes für den 2009 geborenen J. zugrunde zu legen ist.