LSG Berlin-Brandenburg - Gerichtsbescheid vom 06.11.2019
L 38 SF 323/18 EK AS
Vorinstanzen:
vom 06.11.2019

LSG Berlin-Brandenburg - Gerichtsbescheid vom 06.11.2019 (L 38 SF 323/18 EK AS) - DRsp Nr. 2019/17698

LSG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 06.11.2019 - Aktenzeichen L 38 SF 323/18 EK AS

DRsp Nr. 2019/17698

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5% Zinsen über dem Basis-zinssatz auf den Betrag von 2.700,- EUR für die Zeit vom 17. Dezember 2018 bis 18. Juni 2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt noch die Gewährung einer Entschädigung wegen überlanger Dauer des vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg unter dem Akten-zeichen - L 34 AS 3015/14 NZB - geführten Verfahrens (Ausgangsverfahren) iHv weiteren 400,- EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz auf den ursprünglich gel-tend gemachten Betrag iHv 3.100,- EUR sowie der gesamten Kosten des Verfahrens, nachdem der Beklagte sich mit Teilanerkenntnis vom 16. Mai 2019 bereit erklärt hat-te, dem Kläger eine Entschädigung iHv 2.700,- EUR zu gewähren und dieses Teilaner-kenntnis auch umgesetzt hat.

Dem rechtskräftig abgeschlossenen Ausgangsverfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: