LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.07.2023
L 21 U 127/20
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 17.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 68 U 280/17

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.07.2023 (L 21 U 127/20) - DRsp Nr. 2023/16025

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.07.2023 - Aktenzeichen L 21 U 127/20

DRsp Nr. 2023/16025

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 17. August 2020 aufgehoben und die Klage vollumfänglich abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 9.603,08 Euro festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Veranlagung der Klägerin zur Gefahrtarifstelle 200 des 3. Gefahrtarifs der Beklagten.

Die Klägerin, gegründet mit Gesellschaftsvertrag vom 19. März 2008, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) mit dem Gegenstand „Die Rohrreinigung als Dienstleistungsunternehmen“ unter der Handelsregister-Nummer HRB eingetragen. Nach Einschätzung der Wirtschaftsauskunftei Creditreform ist sie anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008 (Hrsg. Statistisches Bundesamt (D., W.) der Hauptbranche „Betrieb der Sammelkanalisation“ mit dem Branchencode: zugeordnet (https://....de/...). ... Die Bekanntmachung der HR-Eintragung erfolgte am 23. April 2008. Die Gewerbeanmeldung erfolgte zum 23. Juni 2008 mit der angemeldeten Tätigkeit „R- und K“ (Ummeldung vom 28. Mai 2013 ohne Änderung des Gegenstands der Tätigkeit). Arbeitnehmer wurden erstmals zum 1. Juli 2008 eingestellt.