Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 17. August 2020 aufgehoben und die Klage vollumfänglich abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird auf 9.603,08 Euro festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Veranlagung der Klägerin zur Gefahrtarifstelle 200 des 3. Gefahrtarifs der Beklagten.
Die Klägerin, gegründet mit Gesellschaftsvertrag vom 19. März 2008, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) mit dem Gegenstand „Die Rohrreinigung als Dienstleistungsunternehmen“ unter der Handelsregister-Nummer
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