LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.01.2019
L 37 SF 101/18 EK AS WA

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.01.2019 (L 37 SF 101/18 EK AS WA) - DRsp Nr. 2019/7027

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.01.2019 - Aktenzeichen L 37 SF 101/18 EK AS WA

DRsp Nr. 2019/7027

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Potsdam zunächst unter dem Aktenzeichen S 31 AS 1137/09 und zuletzt unter dem Aktenzeichen S 35 AS 1137/09 geführten Verfahrens eine Entschädigung in Höhe von 1.900,00 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens haben der Beklagte zu 85 % und zu 15 % der Kläger zu tragen. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 2.200,00 EUR wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Potsdam (SG) zunächst unter dem Aktenzeichen S 31 AS 1137/09 und zuletzt unter dem Aktenzeichen S 35 AS 1137/09 geführten Verfahrens, das anschließend beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) anhängig war.

Dem Ausgangsverfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: