LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.01.2019
L 37 SF 102/18 EK AS WA

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.01.2019 (L 37 SF 102/18 EK AS WA) - DRsp Nr. 2019/7028

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.01.2019 - Aktenzeichen L 37 SF 102/18 EK AS WA

DRsp Nr. 2019/7028

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 2.000,00 EUR wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Potsdam (SG) zunächst unter dem Aktenzeichen S 31 AS 1675/09 und zuletzt unter dem Aktenzeichen S 35 AS 1137/09 geführten Verfahrens, das anschließend beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) anhängig war

Dem Ausgangsverfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger, der Volljurist ist und laufend Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht, beantragte bei der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitsuchende PAGA (jetzt: JobCenter Landeshauptstadt Potsdam) - dem Beklagten im Ausgangsverfahren - die Übernahme der Kosten für einen am 07. Mai 2009 beginnenden Fachanwaltslehrgang Sozialrecht und einen am 07. September 2009 beginnenden Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht. Den Antrag lehnte der Beklagte des Ausgangsverfahrens mit Bescheid vom 27. März 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. April 2009 ab.