Die Berufungen werden als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit sind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - nach dem zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die der Kläger für sich als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger begehrt.
Der 1947 geborene Kläger war bis Oktober 1975 für den Sender X tätig. Anschließend bezog er Leistungen bei Arbeitslosigkeit von der Bundesanstalt für Arbeit.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|