LSG Niedersachsen-Bremen - Gerichtsbescheid vom 13.08.2019
L 13/15 SF 26/18 EK AL
Vorinstanzen:
vom 13.08.2019

LSG Niedersachsen-Bremen - Gerichtsbescheid vom 13.08.2019 (L 13/15 SF 26/18 EK AL) - DRsp Nr. 2019/12620

LSG Niedersachsen-Bremen, Gerichtsbescheid vom 13.08.2019 - Aktenzeichen L 13/15 SF 26/18 EK AL

DRsp Nr. 2019/12620

Es wird festgestellt, dass die Dauer des vor dem Sozialgericht Aurich geführten Verfahrens mit dem Aktenzeichen S 21 AL 31/14 unangemessen war. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 3.900 EUR festgesetzt.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt eine Entschädigung für immaterielle Nachteile wegen einer von ihm angenommenen überlangen Dauer eines vor dem Sozialgericht (SG) Aurich geführten Klageverfahrens.