LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 24.07.2019
L 13/15 SF 12/17 EK (AS)
Vorinstanzen:
vom 24.07.2019

LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 24.07.2019 (L 13/15 SF 12/17 EK (AS)) - DRsp Nr. 2019/13845

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.07.2019 - Aktenzeichen L 13/15 SF 12/17 EK (AS)

DRsp Nr. 2019/13845

Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, dem Kläger 1.500 EUR wegen unangemessener Dauer des Klageverfahrens S 24 AS 445/04 bei dem Sozialgericht Stade zu zahlen. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger 1.000 EUR wegen unangemessener Dauer des Berufungsverfahrens L 7/12 AL 12/09 bei dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zu zahlen. Die Gerichtskosten werden dem Kläger zu 72 %, den Beklagten als Gesamtschuldner zu 11 % und dem Beklagten zu 2) allein zu 17 % auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers haben die Beklagten zu 11 % als Gesamtschuldner und der Beklagte zu 2) zu 17 % allein zu erstatten. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) zu 72 % und diejenigen der Beklagten zu 1) zu 89 % zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 8.850 EUR festgesetzt.

Tatbestand:

Streitig ist ein Entschädigungsanspruch des Klägers wegen überlanger Dauer eines gerichtlichen Verfahrens.