Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 30.06.2021 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 29.04.2019 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19.07.2019 verurteilt, an die Klägerin 3.135,29 € zu zahlen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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