LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 05.10.2023
L 5 KA 10/22 KL

LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 05.10.2023 (L 5 KA 10/22 KL) - DRsp Nr. 2024/5188

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.10.2023 - Aktenzeichen L 5 KA 10/22 KL

DRsp Nr. 2024/5188

Tenor

1. Der Beschluss der Beklagten vom 06.10.2020 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über die Festsetzung der Vergütung der Hochschulambulanzen der Beigeladenen für die Jahre 2019 und 2020 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.

2. Die Kosten des Verfahrens haben die Beklagte und die Beigeladene jeweils zur Hälfte zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die von der beklagten Schiedsstelle festgesetzte Höhe der Vergütung für Leistungen der von der Beigeladenen betriebenen Hochschulambulanzen - mit Ausnahme der Zahnmedizin - für die Jahre 2019 und 2020.