1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 07.06.2022 wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Versorgung des Klägers mit einem Rollstuhlzuggerät mit elektrisch unterstütztem Handkurbelantrieb.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|