1. Die über den Teil-Vergleich vom 18.10.2023 hinausgehende Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 26.03.2021 wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte trägt 1/5 der außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten zuletzt noch über einen Anspruch des Klägers auf Auszahlung der ungekürzten pauschalen Pflegezulage der Stufe V gemäß §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|