1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 10.03.2021 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über eine Aufwandspauschale nebst Zinsen.
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