LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 07.12.2009
L 5 AS 4/09 B ER
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 3542/08

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 07.12.2009 (L 5 AS 4/09 B ER) - DRsp Nr. 2010/17411

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.12.2009 - Aktenzeichen L 5 AS 4/09 B ER

DRsp Nr. 2010/17411

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Gründe:

I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes von dem Antragsgegner die Bewilligung der vollen Regelleistung eines Alleinstehenden und die Übernahme seiner Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) im Rahmen der Leistungsgewährung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).

Der im Jahr 1988 geborene Antragsteller stand bei der Antragsgegnerin bis zum 15. Juli 2008 als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit seiner Mutter, Brigitte Neumann, und seinem Bruder im laufenden Bezug von Leistungen nach dem SGB II.

Im Zeitraum vom 1. bis zum 15. Juli 2008 absolvierte der Antragsteller eine Trainingsmaßnahme im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen/Hausmeistertätigkeiten bei B. N., der einen Verlag betreibt. Für die Dauer der Trainingsmaßnahme wohnte der Antragsteller mietfrei bei Herrn N ...