Die Entschädigung für das Gutachten vom 15. Februar 2019 wird auf 2.586,75 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
Zuständig für die Entscheidung ist nach §
Auf die nach §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|