I.
Die Beschwerdeführerin, eine kassenärztliche Vereinigung, wendet sich gegen zwei Urteile des Bundessozialgerichts, mit denen die Klagen von Kassenärzten gegen die Kürzung von Honoraren aufgrund des von der Beschwerdeführerin erlassenen Honorarverteilungsmaßstabes Erfolg hatten. Sie macht geltend, das Gericht habe ihr in Art. 2 Abs. 1 GG verankertes Grundrecht auf Honorarverteilung in autonomer Rechtsetzung dadurch verletzt, daß es die von ihr erlassene Satzungsregelung für unwirksam erklärt habe.
II.
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