LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.06.2016
23 Sa 144/16
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 3. Alt.; KSchG § 17 Abs. 2 S. 1-2; KSchG § 17 Abs. 3 S. 3; BetrVG § 76; BetrVG § 111;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 01.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 36 Ca 2066/16

Massenentlassungen im Bereich der FluggastabfertigungWirksame Massenentlassungsanzeige bei Verhandlungsangebot im Rahmen der Einigungsstelle und glaubhaften Darlegungen der Arbeitgeberin zur Unterrichtung des Betriebsrats

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2016 - Aktenzeichen 23 Sa 144/16

DRsp Nr. 2018/11216

Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung Wirksame Massenentlassungsanzeige bei Verhandlungsangebot im Rahmen der Einigungsstelle und glaubhaften Darlegungen der Arbeitgeberin zur Unterrichtung des Betriebsrats

1. Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG muss die Arbeitgeberin mit dem Betriebsrat die Möglichkeiten beraten, Entlassungen zu vermeiden oder einzuschränken und ihre Folgen abzumildern. Die Pflicht zur Beratung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG geht über eine bloße Anhörung deutlich hinaus, so dass die Arbeitgeberin mit dem Betriebsrat über die Entlassungen oder die Möglichkeiten ihrer Vermeidung ernstlich zu verhandeln oder ihm dies zumindest anzubieten hat.