LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 21.01.2016
14 Sa 1507/15
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1 S. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 3. Alt.; KSchG § 17 Abs. 2; KSchG § 17 Abs. 3; BetrVG § 111 S. 1; BetrVG § 111 S. 3 Nr. 1; BetrVG § 112; BGB § 242;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 23.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 38 Ca 3626/15

Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an Interessenausgleichsverhandlungen und EinigungsstellenspruchBetriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstillegung nach Auftragsentzug durch die allein stimmberechtigte Gesellschafterin der Arbeitgeberin

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.01.2016 - Aktenzeichen 14 Sa 1507/15

DRsp Nr. 2017/17245

Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an Interessenausgleichsverhandlungen und Einigungsstellenspruch Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstillegung nach Auftragsentzug durch die allein stimmberechtigte Gesellschafterin der Arbeitgeberin

1. Die Stilllegung des gesamten Betriebs oder eines Betriebsteils durch die Arbeitgeberin gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können. 2. Für eine beschlossene und durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht die Vermutung, dass sie aus sachlichen und nicht zuletzt wirtschaftlichen Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht. Im Prozess hat die Arbeitnehmerin Umstände darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, aus denen sich ergibt, dass die getroffene Organisationsmaßnahme offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist.