BAG - Urteil vom 12.08.1993
6 AZR 610/92
Normen:
V AL II (Tarifvertrag vom 16. Dezember 1966 für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) § 9 Ziff. 1, § 10 Ziff. 1, Ziff. 2 lit. a, § 13 Ziff. 2, Ziff. 3 lit. a, lit. b, Ziff. 4 lit. a, lit. c, § 20Ziff. 1 lit. a, lit. e, lit. f, Ziff. 3;
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 10 TV AL II
BAGE 74, 94
BAGE 74, 95
BB 1993, 2312
NZA 1994, 272
Vorinstanzen:
ArbG Bremerhaven vom 4.7.1991 - 1 Ca 151/91 ,
LAG Bremen, vom 13.05.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 215/91

Mehrarbeitszuschläge bei Feiertagsarbeit

BAG, Urteil vom 12.08.1993 - Aktenzeichen 6 AZR 610/92

DRsp Nr. 1994/1593

Mehrarbeitszuschläge bei Feiertagsarbeit

»1. Nach § 10 Ziffer 1 TV AL II sind Mehrarbeitsstunden diejenigen Arbeitsstunden, die der Arbeitnehmer auf Veranlassung der Beschäftigungsstelle über die für die Arbeitswoche festgesetzte regelmäßige Arbeitszeit hinaus leistet. 2. Bei der Ermittlung der Mehrarbeitsstunden werden alle Arbeitsstunden als Arbeitszeit mitgezählt, die infolge gesetzlicher Feiertage ausgefallen sind (§ 10 Ziffer 2 Buchst. a TV AL II). Stunden, in denen der Arbeitnehmer tarifvertraglich vorgesehene Feiertagsarbeit leistet, sind nicht infolge des gesetzlichen Feiertags ausgefallen.«

Normenkette:

V AL II (Tarifvertrag vom 16. Dezember 1966 für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) § 9 Ziff. 1, § 10 Ziff. 1, Ziff. 2 lit. a, § 13 Ziff. 2, Ziff. 3 lit. a, lit. b, Ziff. 4 lit. a, lit. c, § 20Ziff. 1 lit. a, lit. e, lit. f, Ziff. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, wie die Klägerin für Arbeit zu bezahlen ist, die sie an einem Feiertag geleistet hat. Die Klägerin ist als Zivilbedienstete bei den US-Streitkräften beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag vom 16. Dezember 1966 für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV AL II) Anwendung.