Die Verfahren B
Dem Kläger wird wegen der Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Die Beschwerden des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in den genannten Urteilen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 10. Januar 2019 werden als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
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