SG Mannheim, vom 08.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 1821/01
Mikroportanlage als Hilfsmittel der Krankenversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2002 - Aktenzeichen L 4 KR 456/02
DRsp Nr. 2006/24133
Mikroportanlage als Hilfsmittel der Krankenversicherung
Für die sprachliche Kommunikation oder die Entwicklung der Sprachentwicklung ist einem schwerhörigen 7-jährigen Kind für den Aufenthalt im Elternhaus eine drahtlose Sprachübertragungsanlage (Mikroportanlage) als Hilfsmittel im Rahmen der Krankenbehandlung nicht zu gewähren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]