SG Berlin vom 29.11.2004
S 77 AL 4561/04
Normen:
SGB III § 140 S. 1, 2 § 37b S 1, 2 ; BGB § 121 Abs. 1 S. 1 ; GG Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ;
Fundstellen:
AuR 2005, 157
SuP 2005, 41

Minderung des Arbeitslosengeldes; verspätete Meldung; frühzeitige Arbeitssuche; Unverzüglichkeit; Verschuldensmaßstab; Verhältnismäßigkeit der Sanktion; Kausalität; verfassungskonforme Auslegung

SG Berlin, vom 29.11.2004 - Aktenzeichen S 77 AL 4561/04

DRsp Nr. 2005/21548

Minderung des Arbeitslosengeldes; verspätete Meldung; frühzeitige Arbeitssuche; Unverzüglichkeit; Verschuldensmaßstab; Verhältnismäßigkeit der Sanktion; Kausalität; verfassungskonforme Auslegung

»1. Überlässt der Gesetzgeber sowohl den Versicherten als auch den Arbeitsagenturen ein völlig freies Ermessen dahingehend, ob überhaupt und wie Maßnahmen zur Erlangung einer neuen Arbeitsstelle ergriffen werden, und wird Untätigkeit nicht in irgendeiner Form geahndet, so kann die Sanktion für den Verstoß gegen eine pure Formalie, nämlich die persönliche Anzeige der Arbeitssuche, allenfalls bei einem schweren Verschulden mit der vom Gesetzgeber vorgesehenen Härte vorgenommen werden. Anderenfalls würde der Eingriff in das durch Beiträge erdiente Recht auf Arbeitslosengeld, das als Eigentum dem Schutz des Art. 14 GG unterliegt, unverhältnismäßig sein und insofern gegen Art. 14 GG und Art. 2 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip verstoßen.