ArbG Berlin - Urteil vom 01.09.2004 (14 Ca 5824/04)
Von der Abfassung des Tatbestandes wird gem. § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen, weil gem. § 64 Abs. 2,3 ArbGG gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel nicht gegeben ist. Die Klage gegen die Beklagte ist unzulässig, weil [...]