Der Kläger ist seit dem 1. März 2003 bei der Beklagten als Gerüstbauer zu einem Bruttostundenlohn von 17,60 Euro im Rahmen einer 40-Stunden-Woche beschäftigt. Seit dem 30. Mai 2000 ist der Kläger aufgrund Bescheids der Agentur für Arbeit Bonn widerruflich einem Schwerbehinderten gleichgestellt.
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